Brillenschaden


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Abgeschickt von Isabelle am 24 Maerz, 2008 um 18:28:45

Brille wird durch Person A beschädigt, Schadensfall wird an Versicherung von Person A gemeldet. Brille von geschädigter Person war bereits drei Jahre alt. Nach Bestellung einer neuen Brille und Einreichung dieser Rechnung weigert sich die Versicherung zu zahlen, mit der Bergündung, dass der Wertfaktor für den Brillenträger nicht mehr vorhanden war. Die Dioptrinabweichung von der letzten Brille zur neuen Brille war zu hoch, so dass damit der fehlende Wert der zerbrochenen Brille für den Brillenträger begründet werden konnte. Laut Versicherung sei die alte Brille wertlos für den Brillenträger gewesen.
Gibt es eine Möglichkeit dagegen zu argumentieren?



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