schaden durch kindergartenkinder auf parkendes Auto während der Aufsichtszeit


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Abgeschickt von annette R. am 03 Januar, 2008 um 10:55:44

Fall:
Kindergartenkinder schmeißen über die Mauer Steine und Holzbalken auf ein parkendes Auto.Der Halter wird informiert, wodurch unter Zeugen vereinbart wird, dass Summe X (Kostenvoranschlag des Lackierers wird eingereicht) durch die Haftpflichtversicherung des Kindergartens beglichen wird-Absprache mit der Kindergartenleitung.Die Leiterin entschuldigt sich und erklärt, dass durch solche Vorkommnisse leider schon mehrere Autos beschädigt wurden, und da die Versicherung gezahlt wurde."Alles kein Problem" OT
Wochen später antwortet der Versicherungsdienst,dass unter §832 BGB Abs.1 Satz 2 ein Entlastungsbeweis des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden kann, da die Mitarbeiter ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und die Kinder unter 7 Jahre sind und deshalb nicht haftbar gemacht werden können.Der Halter bleibt auf dem Schaden sitzen.
Vom Halter wurde Widerspruch eingelegt und ein Schreiben eines Zeugen wurde beigefügt (es gibt mehrere Zeugen).Seitdem ist nichts passiert.Auf Anfragen telefonischer und schriftlicher Art wird nicht eingegangen bzw. der Halter wird hingehalten.Was kann der Halter unternehmen?Hat er Chancen auf den Schadensausgleich?



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